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wimpel4.gif (1903 Byte) Segelverein Mainflower e.V.
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Last Update:
21.04.99

 

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Regeln für das Jollensegeln

  1. Die Jolle ist nur Vereinsmitglieder mit einer entsprechenden Segelqualifikation  zu vergeben.
    Diese wird durch einer der folgenden Personen überprüft und ist dem Seglerrat zu melden.
    Mike Obremski, Uli Voigt, Frank Sauer, Matthias Reumann, Sebastian Ochs, Stefan Bausch.
  2. Die Jolle wird jeweils nur an eine Person vergeben, die dann auch die komplette Verantwortung trägt.
  3. Der jeweilige Entleiher ist in ein zu führendes Segelbuch einzutragen. Er hat das erforderliche Segelgeld vor Übernahme der Jolle zu entrichten. Er erhält beim Entleihen die Segel, das Ruder, die Schoten und sonstige Kleinteile.
  4. Nach der vereinbarten Segelzeit sind die entliehenen Teile unverzüglich zurückzugeben.
  5. Die Entleihzeit endet mit Rückgabe aller entliehenen Teile (Nachzahlung ggf. nötig)
  6. Etwaige beobachtete oder aufgetretene Schäden werden bei Rückgabe in das Segelbuch eingetragen.
    Schäden, die bei Übernahme vorhanden sind, sind sofort zu melden. Kosten für Schäden hat der entsprechende Entleiher zu tragen. (üblicher Verschleiß ausgenommen)
  7. Die Jolle muß gereinigt und aufgeräumt so hinterlassen werden, wie sie vorgefunden wurde (Ort, Zustand) Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung des Seglerrates (bzw. in Vertretung des Vorstandes) vorgenommen werden. Entstehende Kosten können sonst nicht übernommen werden.
  8. Der Brauchtum der Seemannschaft ist einzuhalten
  9. Das derzeitige Segelgeld beträgt:
    - Mo - Fr DM 20,- pro Tag
    - Sa - So DM 30,- pro Tag
    - Wochenende Sa + So DM 50,-
    - Woche Mo - Fr DM 80,-
    - Woche Mo - So DM 120,-
 

 

Wer weitere Informationen über unseren Verein wünscht, sich für eine Fahrt anmelden oder Mitglied werden möchte, kann uns gerne mailen, anrufen, faxen oder schreiben.
Stand: 21. April 1999